Ihre Rechte als unser Fahrgast

Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Für Verspätungen, die bei der Benutzung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder von Taxiunternehmen entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hierfür wenden Sie sich bitte an das entsprechende Beförderungsunternehmen.

Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.fahrgastrechte.info.

Wichtige Hinweise

  • Es gilt eine sogenannte “Reiseketten-Haftung” für alle Züge der Eisenbahnunternehmen, die Sie gemäß Ihrer Fahrkarte genutzt haben. Die Haftung gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
  • Als Eisenbahnverkehr sind alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Hierunter fallen z.B. nicht U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse.
  • Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten ggf. weitere Regelungen.
  • Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags.

Über das für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinheitlichte Fahrgastrechte-Formular können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

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Weitere Informationen für Sie

  • Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
    Eisenbahn-Bundesamt
    Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
    Heinemannstr. 6
    53175 Bonn
    E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de
    Tel.: +49 (0)228 30795-400
    www.eba.bund.de
  • Schlichtungsstelle bundesweit
    söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
    Fasanenstraße 81
    10623 Berlin
    E-Mail: kontakt@soep-online.de
    Tel.: +49 (0)30 644 993 30
    www.soep-online.de

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