Seit dem 15. Dezember 2013 gelten folgende Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei
- Zugverspätungen
- Ausfall von Zügen
In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen dargestellt. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.fahrgastrechte.info.
- Es gilt eine sogenannte “Reiseketten-Haftung” für alle Züge der Eisenbahnunternehmen, die Sie gemäß Ihrer Fahrkarte genutzt haben. Die Haftung gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d. h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
- Als Eisenbahnverkehr sind alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Hierunter fallen z.B. nicht U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse.
- Sie haben teilweise ein neues Recht der “Selbstvornahme”. Stellt die Eisenbahn jedoch Alternativen zur Verfügung, haben diese Vorrang von einer “Selbstvornahme” (Schadensminderungspflicht des Reisenden)