Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bodycam-Einsatzes gem Art. 13 DSGVO
Hinweis zur Bodycam-Aufzeichnung
Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass Bodycams ausschließlich in begründeten Gefahrensituationen durch unser Zugpersonal aktiviert werden. Eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht.
Die nachfolgenden Informationen erläutern gemäß Art. 13 DSGVO, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen solcher Aufzeichnungen verarbeiten.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Die Länderbahn GmbH DLB
Bahnhofsplatz 1
94234 Viechtach
Telefon: 089 5488897-25
E-Mail: [email protected]
Internet: www.laenderbahn.com
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Projekt 29 GmbH & Co. KG
Ostengasse 14
93047 Regensburg
Telefon: 0941 2986930
E-Mail: [email protected]
3. Zwecke und Rechtsgrundlage des Datenschutzverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der temporären, anlassbezogenen Nutzung von Bodycams durch Fahrgastbetreuer der Die Länderbahn GmbH DLB. Sie dient:
- dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Zugpersonals,
- der Deeskalation sicherheitsrelevanter Situationen,
- der Beweissicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche sowie
- gegebenenfalls der Unterstützung von Maßnahmen der Strafverfolgung.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 4 BDSG. Das berechtigte Interessen besteht im Schutz von Leib und Leben der Beschäftigten sowie der Erfüllung betrieblicher Führsorgepflichten. Soweit eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden erfolgt, kann ergänzend Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit spezialgesetzlichen Vorschriften (z.B. §§ 161, 163 StPO, § 24 BPolG) herangezogen werden.
4. Art der erhobenen Daten und Modalität der Verarbeitung
Die Bodycam wird ausschließlich in konkret begründeten Gefahrensituationen aktiviert. Die betroffene Person wird vor Aufnahme deutlich informiert. Die Aufnahme ist durch ein optisches Signal erkennbar. Eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht.
Verarbeitet werden ausschließlich:
- Bilddaten (Videoaufzeichnungen der betroffenen Person im konkreten Vorfallkontext)
- Metadaten (Ort, Datum, Uhrzeit der Aufzeichnung)
Die Verwendung der sogenannten Pre-Recording-Funktion erfolgt ausschließlich bei drohenden Gefahrensituationen und nur in zulässigem Umfang.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an die zuständige Bundespolizeidirektion, sofern dies zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Die Bundespolizei verarbeitet die Daten als eigenständige Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
6. Dauer der Speicherung
Unverwertbare Aufzeichnungen werden automatisiert gelöscht, spätestens 72 Stunden nach Aufnahme. Soweit eine Aufzeichnung zur Sicherung oder Weitergabe an Ermittlungsbehörden erforderlich ist, wird diese gesondert gespeichert und entsprechend den gesetzlichen aufbewahrungsfristen dokumentiert und aufbewahrt.
7. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der Art. 15 bis 21 DSGVO insbesondere das Recht:
- auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
- auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art 16 DSGVO),
- auf Löschung der Daten unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO,
- auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21DSGVO)
Zur Geltendmachung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an den unter Ziffer 2 genannten Datenschutzbeauftragten.
8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Bayern
Wagmüllerstraße 18
80538 München
E-Mail: [email protected]
Internet: www.datenschutz-bayern.de/
9. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten?
Es besteht keine Pflicht zur aktiven Bereitstellung personenbezogener Daten durch die betroffene Person. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Aufzeichnung durch das eingesetzte Zugpersonal in einem sicherheitsrelevanten Kontext. Eine Verweigerung der Aufnahme ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, sobald die Bodycam rechtmäßig ist.
10. Besteht eine automatisierte Entscheidungsfindung?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.