Hinweise für Fahrgäste bei Fahrplanänderungen und Ersatzverkehr

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Fahrradmitnahme in Bussen

Im Bus ist die Fahrradmitnahme nur im Rahmen des verfügbaren Platzes möglich. Deshalb kann eine Beförderung nicht garantiert werden. Kinderwagen werden ebenfalls in beschränktem Umfang transportiert.

Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen

Mobilitätseingeschränkte Personen können grundsätzlich befördert werden. Da ohne vorherige Anmeldung aber nicht sichergestellt werden kann, dass ein entsprechender Bus (z. B. niederflurig) zur passenden Zeit am passenden Ort zur Verfügung steht, melden Sie Ihre Reise bitte unbedingt über die Mobilitätsservicezentrale unter 030 65212888 (Ortstarif) an. So kann in Abstimmung mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen nach einer Lösung gesucht werden.

Tarif- und Beförderungsbestimmungen:

Bei Früherlegung oder Späterlegung wird aus Kulanz die zeitliche Gültigkeit für alle bei der DLB gültigen Tarife entsprechend der regulären Fahrzeiten der Züge gewährt. Es entsteht kein nachträglicher Anspruch auf Ausgleich/Erstattung.

In den Bussen des Schienenersatzverkehrs gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der ausgefallenen Züge.

Beförderungsbestimmungen der "Die Länderbahn GmbH DLB"