Kundengarantien & Fahrgastrechte

Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Dies umfasst alle Eisenbahnzüge, von der S-Bahn bis zum ICE. Für Verspätungen, die bei der Benutzung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder von Taxiunternehmen entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hierfür wenden Sie sich bitte an das entsprechende Beförderungsunternehmen. Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten ggf. weitere Regelungen.

Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags. Die an der Beförderung beteiligten Eisenbahnunternehmen haften gemeinschaftlich für fahrgastrechtliche Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und Aufwendungsersatz, soweit für die Beförderungsleistung nur ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.

Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte unter fahrgastrechte.info

Geltendmachung von Ansprüchen

Die Eisenbahnunternehmen haben sich auf die gemeinsame Bearbeitung von Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüchen verständigt. Gemeinsam mit dem Servicecenter Fahrgastrechte treten sie dabei als „Gemeinsam Verantwortliche“ im Sinne von Artikel 26 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auf.

Für eine einfache und schnelle Geltendmachung der Ansprüche steht das Online Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung. Es hilft, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen.

Die Vorgänge werden ausschließlich an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet. Die Bearbeitung, inklusive Korrespondenz und eventueller Auszahlung, erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte.

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Für eine postalische Beantragung von Entschädigung oder Erstattung steht das Fahrgastrechte-Formular als PDF zur Verfügung.

Das Formular kann zusammen mit der Originalfahrkarte oder in Kopie, an folgende Adresse gesendet werden:

Servicecenter Fahrgastrechte

Mehr Informationen:

60647 Frankfurt am Main
Deutschland

Weitere Informationen:

Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Mehr Informationen:

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
53175 Bonn

Schlichtungsstelle für Fahrgastreche bundesweit

Mehr Informationen:

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. 
Fasanenstraße 81
10623 Berlin

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