Fahrgastrechte & Kundengarantien

Fahrgastrechte

Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Dies umfasst alle Eisenbahnzüge, von der S-Bahn bis zum ICE. Für Verspätungen, die bei der Benutzung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder von Taxiunternehmen entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hierfür wenden Sie sich bitte an das entsprechende Beförderungsunternehmen. Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten ggf. weitere Regelungen.

Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags. Die an der Beförderung beteiligten Eisenbahnunternehmen haften gemeinschaftlich für fahrgastrechtliche Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und Aufwendungsersatz, soweit für die Beförderungsleistung nur ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.

Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte unter fahrgastrechte.info

Kundengarantien – Versprochen. Und gehalten.

Mit unseren Kundengarantien möchten wir sicherstellen, dass sich unsere Fahrgäste jederzeit gut aufgehoben fühlen – ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Uni oder in der Freizeit. Zuverlässigkeit, Transparenz und Kundenfreundlichkeit haben für uns höchste Priorität.

Die Ansprüche unserer Fahrgäste bei Verspätungen und Serviceabweichungen nehmen wir sehr ernst. Auch wenn täglich alles dafür getan wird, damit Fahrten mit der oberpfalzbahn und waldbahn reibungslos verlaufen, lassen sich Verspätungen oder Einschränkungen im Bahnverkehr nicht immer vermeiden. Für solche Fälle gelten die gesetzlich verankerten Fahrgastrechte.

Ergänzend dazu bieten unsere Kundengarantien ein freiwilliges Serviceversprechen, das über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. Die Kundengarantien greifen bei Besitz eines gültigen Tickets für die oberpfalzbahn oder die waldbahn. Dadurch profitieren Fahrgäste von zusätzlichen Leistungen – schnell, unkompliziert und kundenorientiert. Denn Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle.

 

Service-Reaktionszeit

Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang der Meldung.

Pünktlichkeitsgarantie

Ab 30 Minuten Verspätung: Wertgutschein in Höhe von 5 Euro
Ab 60 Minuten Verspätung: Wertgutschein in Höhe von 10 Euro

Voraussetzungen:

  • Die Verspätung wurde durch die oberpfalzbahn verursacht
  • Meldung innerhalb von 7 Tagen nach der Fahrt über das dafür vorgesehene Formular
  • Vorlage des Fahrausweises (ausgenommen Deutschlandticket)
  • Maximal 3 Gutscheine pro Monat und Person
Einstiegsgarantie

Steht der Zug am Startbahnhof bereit, ist ein Einstieg jedoch nicht möglich, wird ein Wertgutschein in Höhe von 5 Euro ausgegeben.

Sauberkeitsgarantie

Die Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt. Sollte trotz aller Sorgfalt Kleidung oder Gepäck im Zug verschmutzt werden, werden die anfallenden Reinigungskosten erstattet.

Fundsachenversandgarantie

Vergessene Gegenstände im Zug werden deutschlandweit kostenlos zugesendet – bis zur Päckchengröße L und nach erfolgtem Eigentumsnachweis. Alternativ ist auch eine persönliche Abholung in den Räumlichkeiten möglich.

Sicher ankommen – auch ohne Ticket

Kinder und Jugendliche ohne gültigen Fahrschein werden nicht aus dem Zug verwiesen, sondern bis zur Endhaltestelle weiterbefördert. Die Nachberechnung erfolgt im Anschluss.

Ein Gutschein wird nicht benötigt? Auf Wunsch kann der entsprechende Betrag an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden – die Abwicklung erfolgt selbstverständlich durch uns. Der Spendenwunsch kann direkt beim Einreichen der Kundengarantie angegeben werden.

Geltungsbereich der Kundengarantien

Die Kundengarantien gelten ab 14.12.2025 ausschließlich für Fahrten mit der oberpfalzbahn und der waldbahn und sind ein freiwilliges Serviceangebot der Die Länderbahn GmbH DLB.

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