Die Eisenbahnunternehmen haben sich auf die gemeinsame Bearbeitung von Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüchen verständigt. Gemeinsam mit dem Servicecenter Fahrgastrechte treten sie dabei als „Gemeinsam Verantwortliche“ im Sinne von Artikel 26 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auf.

Für eine einfache und schnelle Geltendmachung der Ansprüche steht das Online Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung. Es hilft, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen.

Die Vorgänge werden ausschließlich an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet. Die Bearbeitung, inklusive Korrespondenz und eventueller Auszahlung, erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte.

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