Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
Alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Tickets und Nachweise, können derzeit nur postalisch an die vermerkte Adresse zur Bearbeitung der Strafgebühr (EBE) eingereicht werden.
Postanschrift:
Die Länderbahn GmbH DLB
Postfach 2014
76490 Baden-Baden
Was ist eine Fahrpreisnacherhebung?
Eine Fahrpreisnacherhebung, oft auch als EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt) bezeichnet, wird von Verkehrsunternehmen erhoben, wenn ein Fahrgast ohne gültiges Ticket reist oder das vorhandene Ticket nicht korrekt entwertet wurde. Sie stellt eine Art Strafgebühr dar, dient dazu, die Kosten für die nicht bezahlte Fahrt auszugleichen und ist höher als der normale Fahrpreis.
Warum habe ich eine Fahrpreisnacherhebung erhalten?
Die EBE wird ausgestellt, wenn kein gültiges Ticket vorliegt oder das Ticket nicht korrekt genutzt wurde.
Kann ich Widerspruch einlegen?
Ja, jede Fahrpreisnacherhebung kann geprüft werden. Dazu sollten alle relevanten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden.
Kann ein gültiges Ticket nachträglich anerkannt werden?
Ja, wenn ein gültiges Ticket nachträglich vorgelegt wird, kann die Fahrpreisnacherhebung geprüft und ggf. korrigiert werden.
Nachweise können demnächst hier über ein Formular eingereicht werden.
Das Formular befindet sich derzeit in Aufbau. Wir bitten um Verständnis.