Fahrpreisnacherhebung (Erhöhtes Beförderungsentgelt - EBE)
Kontaktmöglichkeiten für Fahrgäste
Fahrgäste hatten bislang die Möglichkeit, Einsprüche oder notwendige Nachweise zur Fahrpreisnacherhebung (EBE) per Post einzureichen. Seit Februar 2026 steht zusätzlich ein neuer, schnellerer Kontaktweg zur Verfügung: Sie können sich auch per E-Mail an den zuständigen Service wenden.
E-Mail-Adresse:
[email protected]
Über diese Adresse können Sie Rückfragen zu Ihrem EBE stellen oder benötigte Nachweise einreichen, z. B.:
- vergessene oder nachträglich vorgelegte Fahrkarten
- Kundenkarten
- Zeitkarten (z. B. Monatskarten)
Wichtiger Hinweis:
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail unbedingt Ihre EBE-Nummer an. Diese finden Sie in der ersten Zeile Ihres Belegs. Nur so kann Ihre Anfrage schnell und eindeutig zugeordnet werden. Die Kontaktdaten sind auch direkt auf Ihrem EBE-Beleg vermerkt.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen weiterhin per Post einreichen an:
Die Länderbahn GmbH DLB
Postfach 2014
76490 Baden-Baden
Was ist eine Fahrpreisnacherhebung?
Eine Fahrpreisnacherhebung, oft auch als EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt) bezeichnet, wird von Verkehrsunternehmen erhoben, wenn ein Fahrgast ohne gültiges Ticket reist oder das vorhandene Ticket nicht korrekt entwertet wurde. Sie stellt eine Art Strafgebühr dar, dient dazu, die Kosten für die nicht bezahlte Fahrt auszugleichen und ist höher als der normale Fahrpreis.
Warum habe ich eine Fahrpreisnacherhebung erhalten?
Ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) wird ausgestellt, wenn kein gültiges Ticket vorliegt. Dies ist der Fall, wenn (Auszug):
- Das E-Ticket (Chipkarte) bzw. der QR-Code bei einer Kontrolle nicht ausgelesen werden kann.
- Das Ticket bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden kann.
- Das Ticket nicht im Original vorgezeigt wird.
- Das Ticket nicht entwertet wurde.
- Das Ticket abgelaufen ist.
- Ein/e zur Fahrkarte erforderliche Bescheinigung, Berechtigungskarte (z.B. BahnCard) oder Personalausweis nicht vorgezeigt wird.
Kann ich Widerspruch einlegen?
Ja, jede Fahrpreisnacherhebung kann geprüft werden. Dazu sollten alle relevanten Unterlagen, wie z.B. gültige, personengebundene/personalisierte Fahrkarte, Lichtbildausweis, Kundenkarte innerhalb der angegebenen Frist von 7 Tagen nach Feststellungsdatum eingereicht werden.
Kann ein gültiges Ticket nachträglich anerkannt werden?
Ja, wenn ein zum Kontrollzeitpunkt gültiges, personengebundenes/personalisiertes Ticket nachträglich und fristgerecht vorgelegt wird, kann die Fahrpreisnacherhebung geprüft und ggf. reduziert werden.